Verschiedene Informationen zum Thema Wundbehandlung
Entscheid Bundesverwaltungsgericht
Unglaublich, aber Tatsache: das Bundesverwaltungsgericht hat im Herbst 2017 entschieden, dass Mittel und Gegenstände für die Pflege (MiGel) nur noch im Fall der Selbstanwendung durch den Klienten von den Krankenkassen vergütet werden müssen ... dieses absurde Urteil wurde aber zum Glück nach einem Jahr wieder revidiert!